Verlogene Jugendschutzabsichten

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Während Deutschlands Wirtschaft wegen der schlechten Standortbedingungen auf dem letzten Loch pfeift, hat die politische Führung dieses Landes offenbar ganz andere Sorgen. Es geht nicht um die ökonomische Gesundung, den sozialen Frieden, die wieder zum Leben zu erweckende politische Glaubwürdigkeit. Nein, der Partei des Kanzlers geht es um Jugendschutz, es geht ihr um hate speech im Internet und um fake news sowie Manipulationen durch Beiträge in den Social-Media-Netzwerken des World Wide Web. Deswegen sollte auf dem Stuttgarter Bundesparteitag der CDU auch über einen Antrag des Landesverbands Schleswig-Holstein, der ein gesetzliches Mindestalter von 16 Jahren für den Zugang zu den Plattformen vorsieht, abgestimmt werden.

Begründet wird der Antrag damit, dass Social-Media-Plattformen und Messenger-Dienste „prägend auf psychische Gesundheit, Sozialverhalten und politische Orientierung“ junger Menschen wirken. Weiter heißt es laut berichtender Medien in dem Antrag: „Strenge Regelungen zur Altersbeschränkung bei der Nutzung von sozialen Medien können einen wirksamen Schutz für Kinder und Jugendliche vor den Auswirkungen von Hass und Hetze, vor psychischem Druck, Mobbing oder dem Einfluss schädlicher Inhalte im Netz bieten.“ Das klingt soweit grundsätzlich ganz vernünftig. Etliche Eltern dürften glauben, sie seien nun bald vom deprimierenden Anblick ihrer dauerdaddelnden Sprösslinge befreit – Fußballspielen, Baumhausbauen und auch – Ja! – das Lesen erleben demnächst eine Renaissance?

Irgendwie allerdings eigenartig, dass man sich trotz eifriger Bekenntnisse zum Jugendschutz darum bemühen wollte, das Strafalter von 14 auf 12 zu senken, während man das Wahlalter in einigen Bundesländern bereits auf 16 herunter geschraubt hat. Nun soll denjenigen, die bereits wählen dürfen, bis zum 16. Geburtstag ausgerechnet der Ort freier Meinungsbildung – nämlich die sozialen Netzwerke – verwehrt bleiben? Möglicherweise scheut man die Empfänglichkeit der Jungwähler, der Jugendlichen für Botschaften, die abseits der Mainstream-Medien die Missstände im Land klar benennen.

Zu all den offensichtlich zensorischen Eingriffen hätte kommen sollen, dass man bei Nutzung der sozialen Netzwerke eine verpflichtende Altersverifikation hätte abgeben sollen. Wer also Plattformen wie TikTok, Instagram und Facebook nutzen will, müsste belegen, dass er alt genug dafür ist. Dies sollte unter Angabe des Klarnamens und/oder eines digitalen Ausweises der jeweiligen Nutzer geschehen. Das hätte eine perfekte Zensurmöglichkeit für alle durch die zwischengeschalteten Kontrollorgane ergeben, denn es hätten sich schließlich auch alle ausweisen müssen. Im Klartext: Um 14jährige auszuschließen, hätten 16 und 99jährige ebenfalls ihr Alter durch ihre Identität belegen müssen. Die Möglichkeiten des Datenmissbrauchs wären eklatant und man hätte sie kaum in den Griff bekommen.

Wer die glatten Wüsts, Daniels, Hagels, Spahns und so weiter bei ihrem politischen Tun beobachten muss, kann sich sicher sein, dass der verlogene, weil angeblich Schutz bietende Angriff auf die Meinungsfreiheit und die freie Meinungsbildung bereits läuft. Orchestriert werden diese Bemühungen von der EU-Kommission unter Ursula von der Leyen, die den Digital Services Act (DAS) durchsetzen konnte. Nun hat der CDU-Parteitag in seiner ganzen Weisheit wieder einmal eine Kehrtwende vollzogen und eine deutlich abgemilderte Version des unseligen Vorhabens durchgewunken.

Hans-Peter Hörner

 

Links:

Altersbegrenzung bis 16 Jahre?: Social-Media-Verbot für Kinder: CDU ringt vor Parteitag um klare Linie – ntv.de

CDU gegen TikTok & Co. – droht ein Streit um Social Media ab 16?

Wo darf man ab 16 wählen: Die wichtigsten Informationen zu Wahlen in Deutschland | FOCUS.de

So schützt der „Digital Services Act“ Minderjährige in sozialen Netzwerken