Freiheit als Basis demokratischen Handelns

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Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland steht unter Artikel 5 (3) „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“ Damit garantiert sich das deutsche Volk, wie es in der Präambel heißt, eine ergebnisoffene, ungehinderte und von Interessenlagen befreite Wissenschaft, lediglich die Lehre wird dahingehend eingeschränkt, als dass sie nicht von der Treue zur Verfassung zu entbinden sei. Das Ideal einer freien Wissenschaft als unbeeinflussbarer Bildungsnährboden, der die freie Meinung und die frei äusserbare Meinung erst möglich macht. Das wird nicht zuletzt auch als wichtiger Bestandteil demokratischer Willensbildung und politischen Handelns verstanden.

In den letzten Wochen war in den Medien allerdings oft genug von einer Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit die Rede. Die aktuell 715 Mitglieder des „Netzwerk Wissenschaftsfreiheit“ äußern sich in ihrem Manifest: „Wir beobachten, dass die verfassungsrechtlich verbürgte Freiheit von Forschung und Lehre zunehmend unter moralischen und politischen Vorbehalt gestellt werden soll. Wir müssen vermehrt Versuche zur Kenntnis nehmen, der Freiheit von Forschung und Lehre wissenschaftsfremde Grenzen schon im Vorfeld der Schranken des geltenden Rechts zu setzen. Einzelne beanspruchen vor dem Hintergrund ihrer Weltanschauung und ihrer politischen Ziele, festlegen zu können, welche Fragestellungen, Themen und Argumente verwerflich sind. Damit wird der Versuch unternommen, Forschung und Lehre weltanschaulich zu normieren und politisch zu instrumentalisieren. Wer nicht mitspielt, muss damit rechnen, diskreditiert zu werden. Auf diese Weise wird ein Konformitätsdruck erzeugt, der immer häufiger dazu führt, wissenschaftliche Debatten im Keim zu ersticken.“ Und der Archäologe und Wissenschaftsjournalist Harald Schulze-Eisentraut schreibt bei „Tichys Einblick“, dass „seit den 1990er Jahren […] die Einflussnahme bestimmter gesellschaftlicher Gruppen [steigt], die innerhalb und außerhalb des Wissenschaftsbetriebs moralisierende Positionen vertreten. Es handelt sich um Interessenvertretungen von Gruppen, die sich selbst als marginalisiert einstufen und daraus weitreichende Ansprüche ableiten wie etwa das exklusive Recht, über bestimmte Dinge sprechen und bestimmte Themenfelder untersuchen zu dürfen.“  Schulze-Eisentraut, der sich seit geraumer Zeit mit den unterschiedlichen Facetten von Angriffen auf die Wissenschaftsfreiheit befasst, sieht als Folge davon „eine Atmosphäre der Angst und des Misstrauens an manchen Bereichen deutscher Hochschulen.“ Viele Wissenschaftler würden sich nicht trauen, ihre Meinung öffentlich zu äußern. Im Gegenteil, man würde sich eher „den herrschenden ideologischen und politischen Vorgaben an. Um nicht in Schwierigkeiten zu geraten, schränken sie sich dabei selbst in Forschung und Lehre ein. Dadurch entsteht eine Haltung des vorauseilenden Gehorsams. Wissenschaftler folgen den herrschenden ideologischen und politischen Vorgaben, auch wenn sie ihren eigenen Überzeugungen zuwiderlaufen.“

Es ist angesichts dieser Analyse und auch der bestätigenden Stimmen aus Lehre und Forschung der Hochschulen kaum auszudenken, inwiefern bereits Forschungsergebnisse ideologischen und moralisierenden Maßstäben unterworfen worden sind. Besonders weitreichend sind allerdings auch die selbstzensorischen Beschränkungen, denen sich Hochschullehrer unterwerfen. Medienwissenschaftler Norbert Bolz sagte schon 2019: „Selbstzensur führt zum genauen Gegenteil von demokratischer Meinungsbildung.“ Ein Akt ganz im Sinne linker Politik.