Quelle: magnific.com
Was ist das eigentlich, der „Beutelsbacher Konsens“? Auf den Punkt gebracht, ist es eine Art Übereinkunft, die 1976 auf einer Tagung der Baden-Württembergischen Landeszentrale für politische Bildung im schwäbischen Beutelsbach bezüglich der Grundlagen und Zielsetzungen politischer Bildung in Schulen getroffen wurde. Dabei sollten erstens Schülern die Möglichkeit eröffnet werden, sich ein eigenes Urteil herauszubilden, sie sollen nicht zu einem gewünschten Ergebnis geführt werden (Überwältigungsverbot – keine Indoktrination). Zweitens sollten im Unterricht kontroverse Positionen in Wissenschaft und Politik beachtet und zur Sprache gebracht werden, und drittens sollten Schüller befähigt werden, in politischen Situationen ihre eigenen Interessen zu analysieren. Das Zusammenspiel dieser drei Leitvorgaben sollte – so der Konsens – eine freie, analyse- und faktenbasierte Meinungsbildung der Schüler auf der Grundlage der fdGO ermöglichen.
Nun hat sich der frühere DDR-Bürgerrechtler und EX-Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung (bpp), Thomas Krüger (SPD), dafür ausgesprochen, den „Beutelsbacher Konsens von 1976 über Bord werfen.“ – so jedenfalls berichtet Tichys Einblick. Man wird dabei den Eindruck nicht los, dass den Sozis offenbar die Pferde durchgehen. Denn angesichts der aktuellen Umfrageergebnisse und der bevorstehenden Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern im September kann man als Linker schon einmal kalte Füße bekommen. Zwar ist Thomas Krüger als ehemaliger Bürgerrechtler möglicherweise allergisch gegen autokratische politische Systeme, übersieht allerdings hier, dass genau die Partei, der er dient, totalitäre Tendenzen befördert. Die Verabschiedung vom Beutelsbacher Konsens, wie Krüger sie will, wäre ein weiterer Beleg für diese Entwicklung.
Ausgerechnet während eines Symposiums zum 50. Jahrestag des Beutelsbacher Konsenses sieht Thomas Krüger in seiner Vortragsankündigung „eine verunsicherte Exekutive[, die] „Neutralität“ als Gehorsamspflicht missversteht und Preise für couragierte Buchhandlungen aberkennt.“ Die extreme Rechte würde „dieses Vakuum zur ideologischen Geiselnahme unserer Grundrechte [nutzen].“ Damit beschreibt Krüger ganz offensichtlich die „Gefahr“, dass auch AfD-Politiker zu Schulveranstaltungen und Podiumsdiskussionen eingeladen werden könnten und dass etwa die Programmatik und die Oppositionsarbeit der AfD in Schulen behandelt wird. Das immerhin wäre ja eigentlich genau die Umsetzung des Beutelsbacher Konsenses.
Krüger scheint angesichts der AfD-Erfolge die Augen davor zu verschließen, dass die extreme Linke und Gender-Ideologen über angebliche NGOs währenddessen die Klassenzimmer zu kapern versuchen; so wie unlängst durch den „Pornoskandal“ und Anti-AfD-Indoktrination in einer Oberschule im sächsischen Schleife zutage gekommen. Es wäre also ganz wunderbar, wenn sich Thomas Krüger vom Ex-DDR-Bürgerrechtler zum aktiven BRD-Bürgerrechtler und damit zum treuen Fan des Beutelsbacher Konsenses weiterentwickeln könnte.